Unsere Vertragsbedingungen für Videoproduktionen, Events, E-Learning und Studio-Vermietung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der
GoodWorks GbR
Weidenweg 20, 41515 Grevenbroich
vertreten durch Manuel Müller & Jan-Lukas Clever
E-Mail: info@good-works.de
(nachfolgend „GoodWorks" oder „wir") und unseren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Videoproduktion, Eventproduktion, E-Learning sowie Studio-Vermietung.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringen.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB).
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Anfragen über unsere Website, per E-Mail oder Telefon stellen lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots dar. Nach Eingang einer Anfrage erhalten Kunden ein individuelles schriftliches Angebot. Dieses Angebot ist 14 Kalendertage gültig, sofern keine andere Frist angegeben ist.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. E-Mail gilt in diesem Zusammenhang als Schriftform.
Zu unseren Videoproduktionsleistungen zählen Konzeption, Dreh, Schnitt, Vertonung und Postproduktion von Imagefilmen, Social-Media-Content, Dokumentationen, Musikvideos und weiteren Videoformaten. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und dem projektbegleitenden Briefing.
Rohschnitte werden zur Freigabe vorgelegt. Im Angebotspreis sind bis zu zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Unser Eventleistungsportfolio umfasst Livestreaming, technische Eventbegleitung, Ton- und Lichttechnik sowie Videoregie für Veranstaltungen. Leistungsumfang und technische Ausstattung werden im Angebot individuell festgelegt.
GoodWorks ist berechtigt, für die Leistungserbringung geeignete Dritte einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt bei GoodWorks.
Zu unseren E-Learning-Leistungen zählen die Konzeption, Produktion und technische Umsetzung von digitalen Lernformaten, Erklärvideos, interaktiven Kursen und Schulungsvideos. Inhaltliche Zulieferungen (Texte, Skripte, Logos, Materialien) sind vom Kunden rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
Die Anmietung unseres Studios erfolgt stundenweise oder tageweise gemäß den im Angebot genannten Konditionen. Inkludierte Ausstattung (Licht, Hintergründe, Grundtechnik) ist im Angebot spezifiziert. Eigene Geräte und Technik dürfen nur nach vorheriger Absprache eingesetzt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, das Studio sorgfältig zu behandeln und nach der Nutzung in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen. Für Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, haftet der Kunde.
Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss wesentliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, ist GoodWorks berechtigt, ein angepasstes Angebot zu erstellen. Mehraufwand, der durch kurzfristige Änderungswünsche entsteht, wird nach Aufwand berechnet.
Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) und — sofern nicht anders angegeben — zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist jeweils das im Angebot ausgewiesene Honorar.
Bei Aufträgen ab einem Netto-Auftragswert von 500,00 EUR ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamthonorars bei Auftragserteilung fällig. Die Produktion beginnt erst nach Eingang der Anzahlung.
Die Restzahlung ist nach Leistungserbringung und Übergabe der vereinbarten Endprodukte fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zu begleichen, sofern im Angebot keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB). Wir behalten uns vor, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
Reisekosten (Fahrten, Übernachtungen, Verpflegung), Produktionskosten (Requisiten, Locations, Schauspieler, Musiklizenzen u. ä.) sowie sonstige projektbezogene Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich im Angebotspreis enthalten.
Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags durch den Kunden gelten folgende Stornogebühren:
Bereits erbrachte Teil- und Vorleistungen sind in jedem Fall vollständig zu vergüten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
GoodWorks ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug ist, die erforderlichen Mitwirkungsleistungen nicht rechtzeitig erbringt oder höhere Gewalt eine Leistungserbringung unmöglich macht. In diesen Fällen werden bereits erbrachte Leistungen anteilig in Rechnung gestellt.
Bei unvorhersehbaren Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen), die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstattet GoodWorks geleistete Anzahlungen abzüglich bereits entstandener und nachweisbarer Kosten.
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen insbesondere Briefings, Skripte, Logos, Bild- und Tonmaterial sowie technische Zugangsdaten.
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von Versäumnissen des Kunden, verschiebt sich der vereinbarte Liefertermin entsprechend. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zur verbindlichen Freigabe von Zwischenergebnissen und Endproduktionen berechtigt ist.
Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den zur Verfügung gestellten Materialien verfügt (Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.) und dass die Verwendung dieser Materialien keine Rechte Dritter verletzt. GoodWorks haftet nicht für Rechtsverletzungen, die aus der Verwendung kundenseitig bereitgestellter Materialien entstehen.
Alle im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Werke (Filmwerke, Videosequenzen, Fotos, Grafiken, Konzepte, Animationen etc.) sind urheberrechtlich geschützt und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von GoodWorks.
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars räumt GoodWorks dem Kunden die im Angebot spezifizierten Nutzungsrechte ein. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im Angebot genannten Verwendungszwecke und Territorien.
Erweiterungen des Nutzungsrechts (z. B. weltweite Nutzung, exklusive Rechte, Weiterveräußerung) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zusätzliche Lizenzgebühren begründen.
GoodWorks ist berechtigt, fertiggestellte Produktionen zu Portfolio- und Marketingzwecken zu verwenden (z. B. auf der eigenen Website, in sozialen Medien, auf Messen), sofern der Kunde nicht ausdrücklich und schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung des Projekts zu erklären.
Rohdaten und nicht verwendetes Bild- und Tonmaterial (Outtakes, ungeschnittenes Footage) sind nicht Teil der vereinbarten Lieferung und verbleiben bei GoodWorks, sofern keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Die Herausgabe von Rohmaterial kann gesondert beauftragt und berechnet werden.
GoodWorks haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GoodWorks oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, ist die Haftung von GoodWorks auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung von GoodWorks für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
GoodWorks ist bemüht, vereinbarte Termin- und Zeitvorgaben einzuhalten, haftet jedoch nicht für Verzögerungen, die durch externe Faktoren (Wetter, technische Störungen, Dritte) oder unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen.
Der Kunde ist für die Sicherung der ihm übergebenen digitalen Dateien selbst verantwortlich. GoodWorks bewahrt Projektdaten intern für einen Zeitraum von 90 Tagen nach Projektabschluss auf, danach können Daten ohne weitere Ankündigung gelöscht werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Näheres entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Werden im Rahmen von Produktionen Personen abgebildet, ist der Kunde verantwortlich dafür, dass die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen nach § 22 KUG bzw. Art. 6 DSGVO vorliegen. GoodWorks stellt auf Wunsch entsprechende Musterformulare zur Verfügung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbraucherverträgen gelten die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese für den Verbraucher günstiger sind.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — Grevenbroich als Gerichtsstand vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
GoodWorks behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorankürzungsfrist zu ändern. Bestehende Verträge werden von Änderungen nicht berührt. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf unserer Website unter www.good-works.de/agb abrufbar.
GoodWorks GbR · Weidenweg 20, 41515 Grevenbroich
Stand: Mai 2026